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FAQ

Bei Fragen stehe ich für meine Kunden gerne mit meinem Fachwissen zur Verfügung.
Ihr erreicht mich unter meiner E-Mail Adresse:  josef_scherr@aon.at 

 

 

Grundlagen:

Lenkerinnen und Lenker, welchen vor dem 10. September 2008 eine Lenkberechtigung für die

Klasse D erteilt wurde, brauchen alle 5 Jahre die 35 Stunden Berufskraftfahrerweiterbildung.

Lenkerinnen und Lenker, welchen vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung der

Klasse C1 und C erteilt wurde, brauchen alle 5 Jahre die 35 Stunden Berufskraftfahrerweiterbildung.

Alle Lenker der Klasse D die nach dem 10. September 2008 sowie alle der Lenker der Klasse C1 und C müssen zuerst die Grundqualifizierung (90 Minuten Prüfungsfahrt + Prüfung) in der

Landesregierung oder dem Magistrat absolvieren. Anschließend alle 5 Jahre die 35 Stunden Berufskraftfahrerweiterbildung.

Klasse C: Die Dauer der Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen, die in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden geteilt werden können.

Klasse D: Die Dauer der Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen, die in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden geteilt werden können.

Klasse C + D: Die Dauer der Weiterbildung hat 42 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen, die Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden geteilt werden können.

Ausbildungseinheiten für die Weiterbildung sind bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte zu absolvieren.

Dieser wird von der zuständigen (Führerschein-) Behörde nach Vorlage einer Bescheinigung über

eine Weiterbildung ausgestellt bzw. im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung in Form

des Codes "95" eingetragen.

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