Bei Fragen stehe ich für meine Kunden gerne mit meinem Fachwissen zur Verfügung.
Ihr erreicht mich unter meiner E-Mail Adresse: josef_scherr@aon.at
Grundlagen:
Lenkerinnen und Lenker, welchen vor dem 10. September 2008 eine Lenkberechtigung für die
Klasse D erteilt wurde, brauchen alle 5 Jahre die 35 Stunden Berufskraftfahrerweiterbildung.
Lenkerinnen und Lenker, welchen vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung der
Klasse C1 und C erteilt wurde, brauchen alle 5 Jahre die 35 Stunden Berufskraftfahrerweiterbildung.
Alle Lenker der Klasse D die nach dem 10. September 2008 sowie alle der Lenker der Klasse C1 und C müssen zuerst die Grundqualifizierung (90 Minuten Prüfungsfahrt + Prüfung) in der
Landesregierung oder dem Magistrat absolvieren. Anschließend alle 5 Jahre die 35 Stunden Berufskraftfahrerweiterbildung.
Klasse C: Die Dauer der Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen, die in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden geteilt werden können.
Klasse D: Die Dauer der Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen, die in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden geteilt werden können.
Klasse C + D: Die Dauer der Weiterbildung hat 42 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen, die Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens 7 Stunden geteilt werden können.
Ausbildungseinheiten für die Weiterbildung sind bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte zu absolvieren.
Dieser wird von der zuständigen (Führerschein-) Behörde nach Vorlage einer Bescheinigung über
eine Weiterbildung ausgestellt bzw. im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung in Form
des Codes "95" eingetragen.
